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Yachtmietvertrag

 

Der Mietvertrag abgeschlossen am … in… zwischen der Firma 101 Studio DTP Tomasz Tęgi i Spółka sp. z o.o. mit dem Sitz in Łódź, ul. Ekonomiczna 30/36, vom Herrn Tomasz Tęgi, fortan als "der Vermieter" genannt vertreten und …, wohnhaft in … Personalausweisnummer … Tel.: …, fortan als "der Mieter" genannt.

§ 1

Vertragsabschluss

  1. Vertragsgegenstand ist die Vermietung von einer Yacht Typ … Name … Kennzeichen …, weiter Yacht genannt.
  2. Der Mietvertrag tritt nach dem Erhalt der unterzeichneten Kopie des Vertrags und der zeitgemäßen Vorauszahlung in Kraft. Eine nicht termingemäße Bezahlung führt zu Auflösung dieses Vertrags ohne zusätzliche Benachrichtigung.

§ 2

Rückgabe der Yacht

  1. Der Vermieter verpflichtet sich die Yacht in einem leistungsfähigen, sauberen, klargemachten Zustand dem Mieter am … im Yachthafen "Stranda" 11-500 Giżycko, ul. Pierkunowo 36 zu übergeben.
  2. Der Mieter verpflichtet sich die Yacht in einem leistungsfähigen, sauberen, klargemachten Zustand dem Vermieter am … im Yachthafen "Stranda" 11-500 Giżycko, ul. Pierkunowo 36 zu übergeben.
  3. Der Mieter erhält eine versicherte Yacht. Der Mieter hat Recht sich jederzeit mit den Versicherungsbedingungen der Yacht und allgemeinen Versicherungsbedingungen vertraut zu machen.
  4. Der Mieter übernimmt die ausgestattete Yacht in Anlehnung an "das Abgabeprotokoll".
  5. Während der Dauer der Mietzeit wird die Yacht innerhalb der Gewässer der Masurischen Seenplatte benutzt.

§ 3

Zahlungsbedingungen

  1. Der Mieter zahlt dem Vermieter die Mietskosten in der Höhe von … zł (in Wort …) per Geldüberweisung auf das Konto von Bank Handlowy w Warszawie S.A. Kontonummer 12 1030 1205 0000 0000 8377 6005
  2. Laut § 3 Punkt 1 steht die volle Bezahlung dem Vermieter zu, unabhängig von der Tatsache, ob die Yacht während der Laufzeit des Vertrags von dem Mieter benutzt wurde.
  3. Die Terminbuchung erfolgt durch die Einzahlung der Vorauszahlung von dem Mieter. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter die Vorauszahlung in der Höhe von 30% in dem Termin von 3 Tagen vor Vertragsabschluss einzuzahlen. Der Mieter ist verpflichtet den Rest bis … einzuzahlen.
  4. Rücktritt von dem Mietvertrag gilt als Verzicht auf die Vorauszahlung.

§ 4

Bedingungen von der Übergabe und Übernahme der Yacht.

  1. Bei Übernahme der Yacht müssen folgende Dokumente zum Vorzeigen dem dazu berechtigten Mitarbeiter des Vermieters vorhanden sein:
    a) Segelpatent
    b) Personalausweise aller Mitglieder der Crew
    c) unterzeichneter Mietvertrag
  2. Die am Anfang der Vermietung zu bezahlende Kaution beträgt … zł (in Wort … złotych). Die Kaution dient als Sicherheit für Beschädigungen und fehlende Ausrüstung der Yacht. Der Mieter ist verpflichtet, die Kaution bis zum Tag der Yachtübergabe laut § 2 zu bezahlen.
  3. Die Kaution wird abgerechnet.
  4. Am Tag der Yachtübernahme wird ein Übernahmeprotokoll über den tatsächlichen Yachtzustand samt Ausstattungsverzeichnis erstellt. Dieses Protokoll dient dem Vermieter als Grundlage bei der Yachtübernahme.
  5. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Übereinstimmung der Yachtausstattung mit den Tatsachen. Der materielle Wert der Ausstattungsteile wird anhand der Marktpreise festgestellt.
  6. Bei der Übernahme einer schmutzigen, nicht klargemachten Yacht rechnet der Vermieter von der Kaution 50 zł ab. Für die nicht geleerte Chemie-Toilette ist von der Kaution der Betrag in der Höhe von 100 zł abzurechnen.
  7. Mit Yachtübernahme nach Ablauf des Mietvertrags und Zustandsbeurteilung in Anlehnung an "das Übernahmeprotokoll" wird sich der Vermieter oder sein Mitarbeiter beschäftigen.

§ 5

Pannen und Schadenhaftung

  1. Im Laufe des Mietvertrags (§ 2) trägt der Mieter die Verantwortung für die ihm zur Verfügung gestellte Yacht und gewährleistet, dass die Yacht von Personen mit Segelpatent geführt wird.
  2. 2Im Fall von einer Panne oder Havarie ist der Mieter verpflichtet sich mit dem Vermieter oder einer von ihm gezeigten Person in Verbindung zu setzen und ein Protokoll zu erstellen, was als eine Unterlage für die Versicherungsgesellschaft nötig ist. Falls der Mieter die oben genannten Formalitäten nicht erfüllt oder der Antrag auf Schadenersatz durch die Versicherungsgesellschaft abgelehnt wird, ist der Mieter verpflichtet, die Kosten selbst zu decken.
  3. Falls die entstandenen Schäden im Rahmen der Haftpflicht oder Kaskoversicherung klassifiziert werden, dann zahlt man die Kaution solange nicht aus, bis die Entschädigung von dem Versicherer gezahlt wird. Der Mieter wird von der Selbstbeteiligung belastet.
  4. Wenn die von dem Mieter verursachten Schäden zur Folge haben, notwendige Reparaturen durchzuführen, wodurch die Yacht in der Zeit nach dem Ablauf des Mietsvertrags außer Betrieb wird, ist der Vermieter berechtigt, die Kaution um 200 zl für jeden Tag dieses Zeitraums zu verringern. Der gesamte Betrag, um den der Vermieter die Kaution verringern darf, darf jedoch die eingezahlte Kaution nicht überschreiten. Es schließt aber die weiteren Ansprüche wegen Verdienstverlusts nicht aus.
  5. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückgabe der Mietskosten wegen der Yacht- oder Ausstattungspanne, für die er selbst die Schuld trägt. Der Mieter ist verpflichtet, die Yacht gemäß der Sicherheitsregeln, technischer Bedienung und guter Seglerpraxis zu benutzen.

§ 6

Schlechterfüllung

  1. Der Vermieter verpflichtet sich dem Mieter die Yacht termingerecht zu übergeben. Im Fall der Abgabeverspätung ist der Vermieter dazu verpflichtet, dem Mieter eine Vertragsstrafe in der Höhe von 150 zł für jeden Tag zu bezahlen. Der gesamte betrag darf jedoch nicht höher als 300 zł sein. Dies schließt die Ansprüche des Mieters bezüglich der Abgabeverspätung völlig aus.
  2. Falls die Abgabeverspätung von dem Vermieter den Zeitraum von 2 Tagen überschreitet, hat der Mieter das Recht, den Vertrag abzubrechen. Der Vermieter soll dem Mieter den von ihm eingezahlten Betrag um 300 zł erhöht zurückgeben.
  3. Falls die Abgabeverspätung von dem Mieter den Zeitraum von 3 Tagen überschreitet, hat der Vermieter das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Vermieter das Recht, die Vorauszahlung zu behalten.
  4. Der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter die Yacht termingerecht abzugeben. Der Vermieter hat das Recht, die Vertragsstrafe für jede Stunde der Abgabeverspätung in der Höhe von 50 zł zu fordern. Der Vermieter darf diesen Betrag laut § 4 von der Kaution abrechnen.

§ 7

Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter einen Vertrag mit Dritten nicht abschließen.

§ 8

Eine von dem Vermieter berechtigte Person, den Vermieter in Fragen der Vermietung, Übergabe, Übernahme, Zahlungen, und technischen Aufsicht zu vertreten, ist: Robert Piechorowski.

§ 9

  1. Alle Änderungen benötigen einen zusätzlichen Anhang in schriftlicher Form.
  2. Streitfälle, die aus diesem Vertrag resultieren, werden durch das zuständige Amtsgericht in Łódź entschieden.

§ 10

Dieser Vertrag wurde zweifach ausgefertigt. Jede Partei erhält ein Exemplar.

 

Mieter                                                                               Vermieter